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Unser Ethikverständnis

Haltung

Wertschätzung und Augenhöhe
Als systemisch ausgebildete Mediatoren setzen wir auf die Kompetenz eines jeden Menschen, die eigenen Konflikte bearbeiten und nachhaltige Lösungsansätze entwickeln zu können.
Wir begegnen unseren Medianten mit persönlicher Wertschätzung, mit Einfühlungsvermögen und professionellen Interesse an ihren Erfahrungen, Wahrnehmungen und Interessen in dem zu bearbeitenden Konflikt. Unsere Kommunikation mit den Konfliktparteien erfolgt stets auf Augenhöhe und gleichberechtigt.

Allparteilichkeit und Fairness
Als Mediatoren sind wir in unserem Handeln und Auftreten allen Konfliktparteien gegenüber gleich verpflichtet und gleich zugewandt. Wir achten auf mögliche Unterschiede hinsichtlich Machtposition, Ressourcen oder Kompetenzen der Medianten und geben jeder Partei die notwendige Zeit und den Raum, ihre Sache umfassend darzustellen. Wir arbeiten mit unseren Medianten darauf hin, dass sich alle Parteien ihrer eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Ressourcen klar werden können.

Leitlinien der Prozessgestaltung

Freiwilligkeit
Voraussetzung für die Durchführung einer Mediation ist, dass alle Konfliktparteien freiwillig am Verfahren teilnehmen. Dazu muss im Vorfeld sichergestellt werden, dass sich alle Parteien umfassend über das Verfahren, seine Möglichkeiten und Grenzen informieren können. Das Prinzip der Freiwilligkeit schließt ein, dass die Medianten jederzeit ohne Angabe von Gründen das Mediationsverfahren verlassen bzw. beenden können.

Auftragsklärung
Im Vorfeld einer Mediation führen wir mit dem Auftraggeber und / oder den Konfliktparteien eine Auftragsklärung durch. Dabei ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Mediationsverfahren gegeben sind. Neben der freiwilligen Teilnahme ist abzuklären, ob die Konfliktparteien selbst für den Konflikt verantwortlich sind und über die notwendigen Kompetenzen und Mittel verfügen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Vertraulichkeit und geschützter Rahmen
Alle Informationen aus der Mediation sind vertraulich zu behandeln. Dies ist zu Beginn des Verfahrens im Rahmen der Arbeitsvereinbarung für alle Beteiligten verbindlich festzuhalten. Dabei klären wir auch, wie mit Informationen umzugehen ist, an denen ein öffentliches bzw. betriebsinternes Interesse bestehen kann. Wenn der Auftraggeber von den Medianten verschieden ist, wird vereinbart, welche Informationen an den Auftraggeber weitergegeben werden. Vertraulichkeit ist für uns Voraussetzung dafür, einen geschützten Rahmen schaffen zu können, in dem der Konflikt umfassend behandelt und tragfähige Lösungsansätze entwickelt werden können.

Prozessverantwortung
Als Mediatoren tragen wir die Verantwortung für die Organisation und die Gestaltung des Verfahrens. Dabei liegt es in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Konfliktparteien ausreichend handlungsfähig sind und die gemeinsam entwickelte Arbeitsvereinbarung für das Verfahren eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, ist eine erneute Auftragsklärung vorzunehmen bzw. das Verfahren zu beenden.

Transparenz
Im Prozess machen wir alle Vorgänge in verständlicher Form transparent. Insbesondere erläutern wir unsere Methoden und Interventionen, Abläufe und Grenzen des Verfahrens.

Ergebnisverantwortung
Im Verfahren sind die Medianten für das Einbringen ihrer Anliegen und Lösungsoptionen selbst verantwortlich. Diese Eigenverantwortung wird von uns respektiert und gefördert. Damit tragen die Konfliktparteien die Verantwortung für das Ergebnis des Verfahrens. Wenn die erzielte Vereinbarung der Parteien aus Sicht des Mediators unsittlich ist oder seinen moralischen Überzeugungen widerspricht, kann der Mediator von seinem Mandat zurücktreten bzw. dieses mit sofortiger Wirkung beenden.

Berufsethik & Professionalität

Qualifikation
Alle Mediatoren unseres Netzwerks haben ihre Kompetenz durch eine zertifizierte Ausbildung auf Grundlage definierter Standards anerkannter Berufsverbände erworben. Wir bekennen uns zur qualitativen Weiterbildung und zur Einhaltung ethischer und qualitativer Standards. Vor Annahme eines Mediationsauftrags vergewissern wir uns, dass wir über die dafür notwendigen Voraussetzungen verfügen und geben unseren Auftraggebern / Medianten auf Wunsch Auskunft über unsere fachliche Qualifikation und Erfahrung.

Mediationsvertrag
Im Vorfeld einer Mediation werden die Grundsätze der Vergütung und die notwendigen Vereinbarungen vertraglich zwischen dem Mediator und dem Auftraggeber einvernehmlich festgelegt.

Unabhängigkeit
Die Mediatoren unseres Netzwerks nehmen nur Aufträge an, die sie unabhängig und objektiv, im Sinne der Allparteilichkeit, durchführen können. Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der Auftragsklärung mögliche persönliche oder berufliche Beziehungen zum Auftraggeber und / oder den Konfliktparteien sowie direkte und indirekte Interessen am Streitfall offenzulegen und zu klären. Wenn wir im Prozess erkennen, dass unsere Allparteilichkeit oder Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet ist, sprechen wir dies offen an, um miteinander zu klären, wie mit der Situation umgegangen wird

Qualitätssicherung
Wir sind bereit, uns als professionelle Mediatoren stets kritisch zu hinterfragen (bzw. hinterfragen zu lassen) und mögliche Fehler gegenüber den Konfliktparteien transparent zu machen. Wir verpflichten uns zu regelmäßiger Selbstreflexion durch Supervision, Coaching oder kollegiale Beratung.

Grenzen des Verfahrens
Eine Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktlösung. Es kann nur in Anspruch genommen werden, wenn keine einseitigen vertragsrechtlichen oder gesetzlichen Ansprüche bestehen, es sei denn, die Konfliktparteien wurden im Vorfeld über ihre rechtliche Situation aufgeklärt und gehen freiwillig in das Verfahren. Wenn wir im Verfahren erkennen, dass eine parteiliche Beratung für die Konfliktparteien nötig wäre, weisen wir sie darauf hin und ermutigen sie, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzbarkeit des im Verfahren erzielten Ergebnisses. Es ist nicht Auftrag des Mediators, die Gesetzmäßigkeit des Ergebnisses zu prüfen oder zu gewährleisten.